Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen aufmerksam, bevor Sie die Website
www.dein-automakler.de und die auf dieser angebotenen Dienste nutzen. Durch die
Nutzung unserer Website bzw. unserer Dienste erklären Sie Ihr Einverständnis, an diese
Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.
A. Allgemeines
- Die Website www.dein.automakler.com. (nachfolgend „Website“) wird von
der Firma Dein-Automakler.com Inh. Gordon Schulz Maxim-Gorki-Str. 24
39108 Magdeburg betrieben. - Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend “DA-AGB”) gelten
für die Nutzung der Website und der auf dieser angebotenen
Dienstleistungen oder Dienste (nachfolgend zusammen „Dienste“). Soweit
Nutzern der Website oder Nutzern der Dienste (nachfolgend gemeinsam
„Nutzer“) auf der Website Dienste angeboten werden oder für diese
verfügbar sind, gelten für die Dienste diese DA-AGB nur insoweit, wie auf
der Website oder der Internetseite des jeweiligen Anbieters der Dienste
nichts Entgegenstehendes angegeben oder mitgeteilt wird. - Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Nutzers haben keine
Geltung. - Dein-Automakler.com behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den DA-AGB
und den von Dein-Automakler.com angebotenen Diensten vorzunehmen. Jeder Nutzer
unterliegt den DA-AGB sowie den für die vom Nutzer in Anspruch
genommenen Dienste geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
zu dem Zeitpunkt der Nutzung oder Inanspruchnahme in Kraft sind.
Bewertung, Begutachtung und Verkauf von Kraftfahrzeugen unter Nutzung der
Website - Die Website ermöglicht es Nutzern, unter den Rubriken „Vermarktung, DirekterVerkauf, Boote und Yachten,
Baumaschinen,Fahrzeuge, bestimmte
Fahrzeugdaten in eine Eingabemaske auf der Website einzugeben und auf
dieser Grundlage eine kostenlose Einschätzung (nachfolgend
„Bewertungsergebnis“) über den erzielbaren Fahrzeugpreis, das Fahrzeug
und fortlaufende Informationen über die Fahrzeugpreisentwicklung und die
Marktlage ähnlicher Fahrzeuge an die vom Nutzer angegebene
E-Mail-Adresse zu erhalten. - Das Bewertungsergebnis stellt lediglich eine Schätzung des erzielbaren
Kaufpreises auf Grundlage der vom Nutzer eingegeben Fahrzeugdaten dar.
Weder das Bewertungsergebnis noch die in diesem Zusammenhang
übermittelten weitergehenden Informationen stellen ein verbindliches
Kaufangebot an den Nutzer oder ein verbindliches Verkaufsangebot des
Nutzers für ein Kraftfahrzeug dar. - Voraussetzung für den Erhalt eines Kaufangebotes durch ein mit Dein-Automakler.com
verbundenes Unternehmen ist zunächst, dass der Nutzer sein Fahrzeug
vorstellt bzw. besichtigt wird. - Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrages über das vom Nutzer zur
Bewertung vorgeführte Fahrzeug, so wird der Kaufpreis, soweit nicht anders
zwischen den Parteien vereinbart, nach Übergabe des Fahrzeugs, der
Fahrzeugdokumente und etwaiger Zubehörteile (z.B. Zweitschlüssel) an den
Nutzer überwiesen oder in Bar bezahlt. Soweit der Kauf der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind
alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d.h. inkl. deutscher Umsatzsteuer,
zu verstehen. Für den Fall, dass ein Nutzer sein Fahrzeug nicht als
Privatperson verkauft, ist der Käufer solange berechtigt, die Auszahlung des
vereinbarten Kaufpreises zurückzuhalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen
Anforderungen gerecht werdende schriftliche Originalrechnung des Nutzers
zugeht. Sollte der Nutzer in den Fahrzeugdokumenten nicht als letzter Halter
eingetragen sein, so hat er auf Anforderung von Dein-Automakler.com oder mit dieser
verbundener Unternehmen nachzuweisen, dass er zum Verkauf des
Fahrzeugs befugt ist. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch die
Dokumentation einer lückenlosen Eigentumskette zwischen dem Nutzer und
dem letzten eingetragenen Halter erfolgen, beispielsweise durch Vorlage der
entsprechenden Kaufverträge. Ebenso hat der Nutzer, wenn er das
Fahrzeug für einen Dritten oder durch einen Dritten verkauft, auf
Anforderung eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen. Der
Käufer ist berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises bis zum Vorliegen der
zuvor genannten Nachweise bzw. Unterlagen zurückbehalten.
C. Eingabe von zusätzlichen Fahrzeugdaten - Dein-Automakler.com – bzw. mit Dein-Automakler.com verbundene Unternehmen –
können das Fahrzeug Gebrauchtwagenhändlern,Sammlern, oder in Auktionshäuser
anbieten, um unverbindliche Angebote aus dem Händlernetzwerk von Dein-Automakler.com
einzuholen und somit einen möglichst guten Preis für das Fahrzeug zu
erzielen. Zu diesem Zweck räumt der Nutzer Dein-Automakler.com sowie den mit Dein-Automakler.com
verbundenen Unternehmen das nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich
unbeschränkte Recht ein, die gemäß Abschnitt C.1. übermittelten
Fotografien vergütungsfrei auf www.Dein-Automakler.com und anderen Plattformen zu nutzen. Der Nutzer
verzichtet auf sein Recht auf Urhebernennung. - Der Nutzer garantiert, dass das Fahrzeug dem von ihm beschriebenen
Zustand entspricht und keine wertmindernde Beschaffenheit aufweist, auf
die der Nutzer nicht hingewiesen hat. Auf Abschnitt I.1. wird ausdrücklich
verwiesen. - Nutzer haben im Rahmen dieser DA-AGB das Recht, unter Verwendung
der auf der Website zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne
Datensätze auf ihrem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften
Sichtbarmachung einen Ausdruck anzufertigen. - Aktivitäten von Nutzern, die darauf gerichtet oder geeignet sind, die Website
oder die auf dieser verfügbaren Dienste funktionsuntauglich zu machen oder
deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. - Nutzer dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dein-Automakler.com
nicht Teile der Website oder der auf der Website zur Verfügung stehenden
Dienste systematisch extrahieren und/oder weiterverwenden. Insbesondere
dürfen Nutzer ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dein-Automakler.com
kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und
Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile der
Website oder der auf der Website zur Verfügung stehenden Dienste zur
Weiterverwendung zu extrahieren. - Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Website oder der
auf der Website zur Verfügung stehenden Dienste ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von Dein-Automakler.com nicht gestattet. - Darstellung und Funktionsumfang der Website und der auf der Website zur
Verfügung stehenden Dienste können sich je nach Zugangsart –
beispielsweise via Internetseite oder via Handy – unterscheiden.
Der Anspruch auf Nutzung der Website und der auf dieser zur Verfügung
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I. Haftung des Nutzers, Gewährleistung, Haftungsausschluss - Der Nutzer garantiert gegenüber Dein-Automakler.com und im Falle eines Verkaufs auch
gegenüber dem Käufer, die Richtigkeit seiner gegenüber Dein-Automakler.com und/oder
dem Käufer gemachten, – und insbesondere der im Kaufvertrag enthaltenen
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aufgrund fehlerhafter Angaben des Nutzers entstehen, hat der Nutzer
diesen in voller Höhe zu ersetzen.
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Beschränkung zu begrenzen. - Dein-Automakler.com haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Dein-Automakler.com oder durch deren
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grob fahrlässig verursacht worden sind. In Fällen der leicht fahrlässigen
Verletzung nur unwesentlicher Vertragspflichten haftet Dein-Automakler.com nicht. Im
Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf
diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
sonstige Schäden, die auf Arglist beruhen. - Soweit die Haftung von Dein-Automakler.com ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen.
J. Datenschutz - Verantwortliche Stelle und Diensteanbieter ist die Firma Dein-Automakler.com
Inh. Gordon Schulz Maxim-Gorki-Str. 24 39108 Magdeburg
Deutschland. Sie können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz
betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von Dein-Automakler.com wenden: z.B.
per E-Mail an kontakt@dein-automakler.com - Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der
Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.dein-automakler.com/?page_id=3
K. Urheber- und Nutzungsrechte - Alle Firmenzeichen, Logos, Texte, Bilder und sonstige Informationen auf der
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berechtigt Sie nicht zur weitergehenden Nutzung dieser Informationen. Die
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gemachten Fotografien ist Dein-Automakler.com. Dies gilt insbesondere für Fotografien von
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bewertete Fahrzeug oder ähnlichen zustande kommt oder nicht. Die Veränderung, Nutzung
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bzw. die Rechte von Dritten und ist nicht gestattet.
L. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die der ursprünglichen Bestimmung
wirtschaftlich am nächsten kommt.
M. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand - Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. - Erfüllungsort ist 39108 Magdeburg, soweit die Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind. - Ausschließlich zuständiges Gericht für alle sich aus diesem
Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
ist das Amtsgericht Magdeburg bzw. das diesem
übergeordnete Landgericht, soweit die Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(Stand: Oktober 2023)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die KFZ-Pfandleihe
1. Vertragsschluss/Pfandbestellung
Mit der Übernahme des Pfandes und der Entgegennahme des Pfandscheines sowie der Auszahlung des Darlehens wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen, der der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der Pfandleiher, den sonstigen einschlägigen Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen unterliegt.
1. a)
Der Verpfänder erklärt mit der Übergabe des Pfandes und der Entgegennahme des Pfandscheines, dass das Pfandstück sein freies Eigentum ist und er die alleinige Verfügungsbefugnis besitzt. Soweit das Pfand zu den in §§ 1369, 1450 BGB bezeichneten Dingen gehört, versichert der Verpfänder die ausdrückliche Einwilligung seines Ehegatten zur Durchführung der Verpfändung.
1. b)
Ist das Pfandrecht gültig bestellt worden, so ist der Verpfänder von jeder persönlichen Verpflichtung dem Pfandleiher gegenüber aus dem Pfandkredit befreit. Wird das Pfand nicht ausgelöst (Ziffer 6. ), kann sich der Pfandleiher ausschließlich aus dem Pfand befriedigen.
Soweit der Pfandleiher wegen der Rechte eines Dritten oder aus sonstigen Gründen kein Pfandrecht erwirbt, hat der Verpfänder dem Pfandleiher als Schadenersatz das Darlehen, die im Pfandschein vermerkten Zinsen sowie die bei Gültigkeit des Pfandkreditvertrages zu berechnende Kostenvergütung (Gebühren und Standgeld) zu zahlen. Im Falle des Rechtes eines Dritten sind Zinsen, Gebühren und Standgeld nur bis zur Herausgabe an den Berechtigten zu zahlen.
Hat der Pfandleiher das Pfand an einen Dritten herausgegeben, der sein die Verpfändung hinderndes Recht glaubhaft gemacht hat oder ist er zur Herausgabe verurteilt, gilt das Pfandrecht als nicht entstanden. Das Gleiche gilt entsprechend, wenn der Pfandleiher das Pfand bereits veräußert hatte und der Dritte Ersatz verlangt hat; ist dieser Schaden höher als der nach dem vorstehenden Absatz zu zahlende Betrag, so haftet der Verpfänder in dieser Höhe.
Zum Schaden des Pfandleihers gehören, für den Fall jedweder Unwirksamkeit des Pfandkredites, ihm entstehende Rechtsverfolgungskosten.
2. Pfandauslösung
Gegen Zahlung des Darlehens einschließlich der Zinsen und der Kostenvergütung (Gebühren und Standgeld) kann das Pfand unter Ablieferung des Pfandscheines ausgelöst werden, soweit es nicht bereits zum Zwecke der Verwertung dem Versteigerer ausgehändigt worden ist.
Der Pfandleiher ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Pfandscheininhabers zur Auslösung des Pfandes zu prüfen, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
3. Pfanderneuerung
Eine Erneuerung oder Verlängerung des Pfandkreditvertrages bei Fälligkeit des Darlehens ist nur gegen Zahlung der Zinsen und Kostenvergütung (Gebühren und Standgeld) mit Einverständnis des Pfandleihers möglich.
Ein Verlust des Pfandscheines ist dem Verleiher vom Verpfänder unverzüglich anzuzeigen und darüber hinaus glaubhaft zu machen, indem er entweder die Nummer des Pfandscheines oder den Tag der Verpfändung angibt, wobei das Pfand näher zu beschreiben ist. In diesem Fall erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung, wobei die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich ist. Zinsen und Kostenvergütung (Gebühren) werden nach Monaten berechnet, wobei diese auch bei angebrochenen Monaten voll erhoben werden. Der Tag der Verpfändung wird jedoch nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am gleichen Tage wieder ausgelöst wird.
Das Standgeld wird tageweise abgerechnet, wobei auch hier der Tag der Verpfändung nur dann mitgerechnet wird, wenn das Pfand am gleichen Tage wieder ausgelöst wird.
4. Pfandversteigerung/Überschuss
Wird das Pfand nicht ausgelöst oder erneuert, wird es durch öffentliche Versteigerung verwertet. Ist die Versteigerung bereits ausreichend öffentlich bekannt gemacht worden, bedarf es für eine weitere Versteigerung, falls diese notwendig wird, in den nachfolgenden Bekanntmachungen nur eines allgemeinen Hinweises auf bisher unverkauft gebliebene Pfänder. Verpfänder und Pfandleiher sind sich darüber einig, dass der Androhung der Versteigerung eine Fristbestimmung hierfür und Benachrichtigung über den Zeitpunkt der Versteigerung – ausgenommen die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung – sowie die Mitteilung über das Versteigerungsergebnis untunlich sind und daher unterbleiben, unbeschadet des Rechtes des Auslösungsberechtigen, den aus dem Pfand erzielten Überschuss beim Pfandleiher abzuholen. Sind durch den Pfandkreditvertrag mehrere Objekte verpfändet, so ist der Pfandleiher zur Verwertung aller Pfandstücke berechtigt ohne Rücksicht auf die Höhe des aus den Einzelgegenständen erzielten Erlöses.
4. a)
Der Überschuss steht dem Auslösungsberechtigten zu und wird gegen Rückgabe des Pfandscheines ausbezahlt. Überschuss ist derjenige Teil des Erlöses aus dem Pfand, der nach Abzug des Darlehens, der Zinsen, der Kostenvergütung sowie der anteiligen Versteigerungskosten, soweit diese nicht vom Käufer erhoben werden, sowie etwaiger Rechtsverfolgungskosten verbleibt. Wird dieser Überschuss nicht binnen drei Jahren nach Verwertung des Pfandes beim Pfandleiher abgeholt, so wird dieser der zuständigen Behörde abgeliefert und verfällt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem das Pfandobjekt verwertet worden ist.
5. Haftung
Das Pfand ist durch den Pfandleiher zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer- und Leitungswasserschäden, gegen Einbruch-Diebstahl sowie angemessen gegen Beraubung versichert. Der Pfandleiher haftet nur für Schäden und Verluste im Umfang der abgeschlossenen Versicherung mit der Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden durch Bruch, Schädlinge aller Art und dergleichen ist ausgeschlossen, soweit nicht dem Pfandleiher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Ersatzansprüche müssen bei Entgegennahme des Pfandes geltend gemacht werden. Eine Haftung des Pfandleihers ist ausgeschlossen, sobald das Pfand aus den Geschäftsräumen entfernt und eine Beschädigung nicht beanstandet worden ist.
6. Zusatzkosten
Das Pfand kann auch postalisch ausgelöst oder erneuert werden. Über die Einzelheiten der Abwicklung muss sich der Verpfänder mit dem Pfandleiher in Verbindung setzen.
Sonstige Kosten, die durch besondere Wünsche des Kunden, wie Kfz-Ab- und Ummeldung, Kfz-Abholung und Verbringung, entstehen, sind gesondert zu vergüten. Hierbei fallen Kosten pro gefahrenen Kilometer in Höhe von EUR 0,60 (egal ob mit Kfz, Tieflader oder Abschleppfahrzeug) sowie ein Stundenlohn von EUR 80,00 zzgl. Mehrwertsteuer an.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit nicht gesetzlich anders geregelt, der jeweilige Ort der geschäftlichen Niederlassung des Pfandleihers, in welchem der Pfandkreditvertrag abgeschlossen wurde.
(Stand: Oktober 2023)